Allgemein Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser Marx im Extertal

Nichtraucher-Haus:
Wir sind ein Nichtraucher Haus. Das Rauchen innerhalb des Hauses ist deshalb nicht gestattet. Anreise /Abreise: Ab 15 Uhr steht Ihr Haus zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie früher anreisen – wir werden uns dann bemühen, Wartezeit zu vermeiden. Am Abreisetag steht Ihnen das Haus bis 10 Uhr zur Verfügung.
Personenzahl / Kinder:
Wir vermieten das Haus nur für die in der jeweiligen Preisliste angegebene und vereinbarte Personenzahl (max. 5 Personen + ein Kleinkind), einschließlich der Kinder.
Zahlung:
Bei Buchung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 20 % . Die restlichen 80 % sind bis 14 Tage vor Ihrer Anreise zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 4 Tage vor Anreise) kann Ihre Zahlung vor Ort in bar geleistet werden.
Haustiere:
In den Häusern sind max zwei Hunde erlaubt. Sie sind kostenpflichtig nach der Preisliste. Im Haus Sophie sind Haustiere verboten.
Die Schlafzimmer und insbesondere die Betten sind für Hunde tabu !
Auf das Sofa dürfen die Hunde nur auf selbst mitgebrauchten Decken. Hunde dürfen im Haus und auf dem Grundstück nicht alleingelassen werden. Die Halter haften für sämtliche Schäden welche durch ihre Haustiere entstehen
Stornierung:
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, empfehlenswerterweise mit „Corona-Klausel“
Bei Buchung über Portalen gelten die dort hinterlegten Bedingungen.
Bei Buchung direkt beim Vermieter (Ferienhäuser Marx im Ferienpark Extertal) gilt:
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung -bis 75 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 45 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
-bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
-bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– mindestens jedoch 50,00 Euro
-ansonsten (später als 10 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. (3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Umgang mit dem Ferienhaus:
Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Verwalter zu melden. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt samt Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.
Reinigung:

Die Endreinigung wird von uns vorgenommen. Gleichwohl beachten Sie bitte nachfolgende Punkte, damit Ihnen kein erhöhter Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden muss:

  • Vor der Abreise entleeren Sie bitte den Hausmüll in die dafür vorgesehenen Müllsäcke im Abstellraum.
  • Der Kaminofen sollte nach Möglichkeit von Asche befreit sein.
  • Das Geschirr, die Gläser, die Töpfe etc. stellen Sie bitte sauber gespült und trocken in die Schränke zurück, die Spülmaschine räumen Sie hierzu bitte aus.
  • Den Kühlschrank bitte vollständig leeren, säubern und abtauen lassen.
  • Die Herdmulde, den Innenraum des Backofens und die Mikrowelle vor Abreise säubern.
  • Das Ferienhaus bitte besenrein übergeben.
  • Bettwäsche bitte abziehen, und im Eingangsflur auf den Boden legen.

Sehr geehrte Gäste bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen gegebenenfalls folgende Leistungen berechnen müssen.

  1. Ausräumen der Spülmaschine und einräumen des Geschirrs in die Schränke 5,00 Euro.
  2. Abziehen der Bettwäsche 2,00 Euro pro Bett.

Einhalten der Ruhezeiten:
Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00Uhr, Nachtruhe (gesetzliche Bestimmung Land NRW) von 22.00 bis 6.00 Uhr. Das heißt, nach 22 Uhr außer halb des Hauses keine Ruhestörung der Nachbarn durch Musik oder laute Unterhaltung, innerhalb des Hauses nur Zimmerlautstärke.

Silvester:
Wegen der besonders Brandgefahr darf im Gesamten Ferienpark keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

Vielen Dank

Familie Marx